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Dokumente

„Vollmacht“

Der Rechtsanwalt darf im Falle einer Mandatierung nur tätig werden, wenn er durch seine Mandantschaft entsprechend bevollmächtigt wurde. In dringenden Fällen stelle ich Ihnen hier ein entsprechendes Formular zur Verfügung, welches Sie zur Vorbereitung unseres ersten Besprechungstermins selbstverständlich bereits unterschreiben und mitbringen können.

„Honorar“

das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt zwar grundsätzlich einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen für die zu erhebende Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes vor, jedoch ist der Rechtsanwalt im Regelfall schon aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten dazu angehalten, mit seiner Mandantschaft eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu schließen. Hier finden Sie eine entsprechende Vorlage einer möglichen Honorarvereinbarung, welche selbst verständlich im Einzelfall individuell besprochen und abgeschlossen werden muss.

„PKH/VKH“

Sofern Sie allerdings nicht in der Lage sein sollten, die anfallenden Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes aus eigenen Mitteln aufzubringen, bietet der Gesetzgeber aufgrund des grundgesetzlich verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör und damit dem immanenten Rechts auf Zugang zu den Gerichten die Möglichkeit, die anfallenden Kosten eines möglichen Gerichtsverfahrens aus der Staatskasse zu decken. Sofern dies für Sie infrage kommen sollte, finden Sie hier ein entsprechendes Formular, welches in Bedarfsfalle vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Belegen zusammen bei Gericht eingereicht werden muss. Einzelheiten hierzu erläutere ich selbstverständlich gern in unserem ersten Besprechungstermin.